Arbeitsrechtliche Möglichkeiten gegen Mobbing: Ein Leitfaden

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das nicht nur die psychische Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigt, sondern auch das Arbeitsklima und die Produktivität eines Unternehmens negativ beeinflussen kann. Es ist daher wichtig, dass Betroffene ihre arbeitsrechtlichen Möglichkeiten kennen und nutzen, um sich effektiv gegen Mobbing zu wehren. In diesem Blogartikel erläutern wir, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Sie am Arbeitsplatz gemobbt werden.

Was ist Mobbing?

Mobbing umfasst systematische, wiederholte und über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeführte feindselige Handlungen, die darauf abzielen, eine Person zu isolieren, zu demütigen oder zu schikanieren. Dies kann durch Kollegen, Vorgesetzte oder sogar durch Untergebene geschehen. Typische Mobbinghandlungen sind:

  • Verbale Angriffe oder Beleidigungen
  • Soziale Isolation und Ausgrenzung
  • Verbreitung von Gerüchten und falschen Informationen
  • Unangemessene Kritik an der Arbeitsleistung
  • Übermäßige Kontrolle oder ständige Unterbrechungen

Schritte gegen Mobbing

  1. Dokumentation Der erste Schritt ist die gründliche Dokumentation aller Mobbinghandlungen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und eine genaue Beschreibung des Vorfalls. Diese Aufzeichnungen sind entscheidend, um Ihre Position später zu untermauern.
  2. Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Betriebsrat Wenden Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten oder an den Betriebsrat, um das Problem anzusprechen. Oft ist es hilfreich, wenn eine neutrale dritte Partei vermittelt. In vielen Unternehmen gibt es auch Vertrauenspersonen oder Ansprechpartner für Mobbingfälle.
  3. Arbeitsrechtlicher Beistand Wenn interne Maßnahmen nicht ausreichen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen helfen, die nächsten Schritte einzuleiten.

Rechtliche Schritte gegen Mobbing

  1. Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das AGG bietet Schutz vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz. Wenn Mobbing auf diskriminierenden Gründen (z.B. Geschlecht, Herkunft, Religion) beruht, können Sie eine Beschwerde nach dem AGG einreichen.
  2. Kündigungsschutzklage Sollten Sie aufgrund von Mobbing gekündigt werden, können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die Kündigung anzufechten und ggf. Schadensersatz zu fordern.
  3. Unterlassungsklage Eine Unterlassungsklage kann dazu führen, dass der Mobber gerichtlich dazu verpflichtet wird, sein Verhalten einzustellen. Dies ist eine effektive Maßnahme, um weiteren Schaden abzuwenden.
  4. Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage In schweren Fällen können Betroffene Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen. Dies setzt grundsätzlich voraus, dass das Mobbing nachweislich gesundheitliche Schäden verursacht hat, die ärztlich dokumentiert werden müssen.

Prävention und Unterstützung

Um Mobbing vorzubeugen, sollten Unternehmen eine klare Anti-Mobbing-Politik entwickeln und regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte anbieten. Eine offene Unternehmenskultur, in der Konflikte frühzeitig angesprochen und gelöst werden, trägt wesentlich dazu bei, Mobbing zu verhindern.

Fazit

Mobbing am Arbeitsplatz darf nicht ignoriert werden. Betroffene haben verschiedene arbeitsrechtliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen und rechtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige Dokumentation und das Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts für Arbeitsrecht sind dabei entscheidende Schritte. Wenn Sie Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden stehen an erster Stelle.


Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.