Einträge von Kai Thiel

Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung – Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. August 2020, 9 AZR 612/19

Nach Ausspruch einer Kündigung streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig über die noch offenen Urlaubsansprüche und deren Ausgleich. Arbeitgeber erklären daher meistens bei ordentlichen, fristgemäßen Kündigungen, dass dem Arbeitnehmer die noch offenen Urlaubsansprüche bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gewährt werden. Hierfür ist erforderlich, dass die Urlaubsansprüche konkret für die fragliche Urlaubszeit und die Bezahlung vorbehaltlos zugesagt […]

Belüftung am Arbeitsplatz, Empfehlung der Bundesregierung zum infektionsschutzgerechten Lüften

Die Bundesregierung hat am 16. September 2020 zusammen mit dem BMAS, dem Robert-Koch-Institut, dem Umweltbundesamt sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Maßnahme Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften unter der Adresse https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/infektionsschutzgerechtes-lueften.pdf;jsessionid=CF63A444257219FD5A3B17560C5D4B53.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=3 veröffentlicht. Zwar ist diese Empfehlung nicht rechtsverbindlich, aber sicherlich im Hinblick auf die Lüftung innerhalb eines Betriebes zu beachten. Denn hält sich ein […]

Vertragliche Ausschlussfrist – Was ist das?

In laufenden Arbeitsverhältnissen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die Zahlung von Lohn, Provisionen, Zulagen und Ähnlichem. Die Streitigkeiten können sich hierbei über mehrere Wochen, Monate oder sogar Jahre hinziehen. Werden diese Streitigkeiten nicht gerichtlich ausgetragen, verjähren die Ansprüche grundsätzlich erst zum 31. Dezember des Jahres, das drei Jahre nach dem die jeweiligen Ansprüche entstanden […]

Warum Arbeitnehmer jetzt Ihren Resturlaub für das Jahr 2019 dringend beantragen sollten

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Geschieht das nicht, erfolgt normalerweise keine Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr und der Urlaub verfällt. Das Bundesurlaubsgesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor: Nach § 7 Abs. 3 S.2 des Bundesurlaubsgesetzes ist eine „(…) Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr (…) nur statthaft, wenn dringende […]