Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Geschieht das nicht, erfolgt normalerweise keine Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr und der Urlaub verfällt. Das Bundesurlaubsgesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor: Nach § 7 Abs. 3 S.2 des Bundesurlaubsgesetzes ist eine „(…) Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr (…) nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen“. So ist eine Übertragung u.a. möglich, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr den Urlaub beantragt hat und die Gewährung des Urlaubs aus betrieblichen Gründen nicht erfolgte, der Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen den Urlaub nicht nehmen konnte oder beispielsweise eine solche Übertragung mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Wichtig ist hierbei aber, dass im Fall des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz der übertragene Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden muss. Deshalb sollten Arbeitnehmer jetzt noch rechtzeitig einen solchen übertragenen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Sollte der Arbeitgeber nicht auf den Antrag reagieren, sollte der Antrag noch einmal nachweisbar gestellt werden. Es bietet sich an, folgenden Antrag zu stellen und sich gegenzeichnen zu lassen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Gewährung meines noch offenen Resturlaubs aus dem Jahr 2019 für den Zeitraum vom … bis zum …. Nach meinen Berechnungen habe ich noch einen Restanspruch von … Urlaubstagen. Bitte bestätigen Sie mir die Gewährung des Urlaubs bis zum ….

Mit freundlichen Grüßen“

Nach einem Arbeitsplatzverlust müssen Arbeitnehmer trotz Fachkräftemangel häufig längere Bewerbungszeiten in Kauf nehmen, bevor sie in einem Job wieder neu durchstarten können. Auf Grund einer sozialen Absicherung durch Arbeitslosengeld- und Krankengeldzahlungen sowie ggfls. Abfindungen lehnen sich viele Arbeitnehmer zunächst einmal entspannt zurück, anstatt sich schnell nach einer neuen Arbeit umzusehen. Häufig kommen auch Sorgen und Ängste in Hinblick auf Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sowie Absagen potentieller Arbeitgeber hinzu, die Arbeitnehmer in dieser Phase fast in eine Art Starre verfallen lassen.

Soziologen haben nun untersucht, wie sich längere Arbeitslosigkeitszeiten auf die Bewerbungen von Arbeitnehmern auswirken (Eva Van Belle, Valentina Di Stasio, Ralf Caers, Marijke De Couck, Stijn Baert , Why Are Employers Put Off by Long Spells of Unemployment? European Sociological Review, Volume 34, Issue 6, December 2018, Pages 694–710, https://doi.org/10.1093/esr/jcy039). Hierfür befragten die Soziologen 200 Personaler bzgl. fiktiver Bewerber. Als Ergebnis stellten die Soziologen fest, dass nach Ansicht der Personaler die längere Zeit Arbeitslosen als weniger motiviert sind und in der Folge zu weniger Vorstellungsgesprächen eingeladen würden, wodurch sich die Jobaussichten ebenfalls verschlechtern würden. Dieses Ergebnis sei auch unabhängig vom Geschlecht, der Berufserfahrung, der Qualifikation oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit.

Nach einer Studie der Universität Bamberg beeinträchtigt ein Arbeitsplatzverlust am Anfang der Karriere auch noch nach Jahrzehnten die Gesundheit des betreffenden Mitarbeiters. Selbst 30 Jahre nach einem solchen Vorfall lassen sich noch Auswirkungen auf die Gesundheit nach dieser Studie feststellen.

Ein Bericht auf dem Onlineportal Business Insider ( https://www.businessinsider.de/bewerbung-psychologie-frage-vorstellungsgespraech-2019-2) befasst sich mit der Frage, wie Bewerber auf die Frage des Arbeitgebers reagieren sollen, ob sie selbst noch Fragen haben.

Viele Bewerber stehen im Rahmen des Vorstellungsgespräches vor der Frage, wie sie auf die Frage des Arbeitgebers, ob man noch Fragen habe oder etwas wissen wolle, reagieren. Häufig reagieren die Bewerber in dieser Situation relativ nervös und scheinen auf diese Frage nicht vorbereitet zu sein, obwohl sie regelmäßig gestellt wird. Der Psychologe Adam Grant, tätig an der Wharton School, rät gemäß dem Artikel in seiner Videoreihe „Work in 60 Seconds“, folgende Frage zu stellen: Wenn Sie etwas in der Firma verändern könnten, was wäre das?“ Diese Frage würde den Firmenmitarbeiter dazu bringen, seine Organisation aus einer anderen Perspektive zu betrachten und letztlich die Neugier und Kreativität des Bewerbers signalisieren.

Tipp: Da diese Frage recht allgemein ist, sollte man überlegen, ob man diese nicht konkret auf seinen Arbeitsplatz beziehen sollt. Vielleicht bietet sich daher besser folgende Frage an: Wenn Sie etwas an meinem Arbeitsplatz verändern könnten, was wäre das?

Die Online-Jobbörse StepStone hat durch das Unternehmen Mindtake eine Studie durchführen lassen, in welcher Personalverantwortlicher Bewerbungen durchsehen sollten und hat hierbei die Augenbewegungen der Personalverantwortlichen in Hinblick auf die Dauer, die diese die einzelnen Unterlagen in einer Bewerbung angesehen haben, getestet (https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/eyetracking/).

Danach wurde der Lebenslauf der Kandidaten von ca. 68 {d92eee4b14c11402014fd9805a0ead1ce0d0e174a8b1de438a4d554a4363ea2e} der Personaler als wichtigster Bestandteil einer Bewerbung angesehen. Die Arbeitszeugnisse hingegen wurden lediglich von ca. 10 {d92eee4b14c11402014fd9805a0ead1ce0d0e174a8b1de438a4d554a4363ea2e} der Personaler als wichtigster Bestandteil angesehen. Interessanterweise nahmen sich die Personaler jedoch selbst für den Lebenslauf lediglich im Schnitt 43 Sekunden Zeit, um den Lebenslauf zu überfliegen. Gemäß der Studie ist darüber hinaus interessant, dass ein Foto im Lebenslauf gemäß den Augenbewegungen der personaler den ersten Blick auf sich zieht, jedoch nach der Befragung der Personaler lediglich auf Platz drei der Wichtigkeit innerhalb des Lebenslaufes steht.

Gemäß dieser Studie sollten Bewerber auch keine Angst vor Lücken im Lebenslauf haben, da diese nach den Angaben der Personaler (92 {d92eee4b14c11402014fd9805a0ead1ce0d0e174a8b1de438a4d554a4363ea2e}) zumindest kein absolutes Ausschlusskriterium mehr darstellt.