Rückzahlungspflicht von Ausbildungskosten bei Studium über die Bundeswehr (BVerwG, Beschluss vom 12.4.2017, Az. 2 C 16.16)
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in mehreren Verfahren zu klären, ob und in welchem Umfang Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Studium absolviert haben, dem Bund die Ausbildungskosten erstatten müssen, wenn sie die Bundeswehr vor Ablauf der Verpflichtungszeit von rund zehn Jahren verlassen. Im Rahmen einer langfristigen Verpflichtung bei der Bundeswehr besteht unter gewissen […]