ZDF-Reportage über Arbeit auf Abruf – ZDF Zoom am 23.03.2017 um 23:10 Uhr

Das ZDF berichtet am 22. März 2017 um 23:10 Uhr auf über Arbeitsverhältnisse, in denen Arbeitnehmer auf Abruf beschäftigt werden. Zwar gibt es einige arbeitsrechtliche Vorschriften bzgl. der Arbeitszeit, die Arbeitgeber in der Praxis einhalten müssen, häufig werden diese Regelungen aber nicht eingehalten. Die Reportage beleuchtet die praktischen Auswirkungen für Arbeitnehmer.
Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-ausgebeutet—arbeit-nur-auf-abruf-100.html

Tipp: Arbeitnehmer, die von solchen Arbeitsbedingungen betroffen sind, sollten sich noch einmal ihren Arbeitsvertrag ansehen. Häufig sind bereits in diesem Regelungen vorhanden, die der bisherigen tatsächlichen Durchführung des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen. Auch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und natürlich die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes können Arbeitnehmern hier weiterhelfen. Leider ist es aber in der Praxis oft erforderlich, dass diese Regelungen vor Gericht durchgesetzt werden müssen